Nur zertifizierte Sachverständige können einen Beprobungsplan oder ein Gutachten zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasseranlagen entsprechend der DVGW 6023 erstellen.
Nur zertifizierte Sachverständige können einen Beprobungsplan oder ein Gutachten zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasseranlagen entsprechend der DVGW 6023 erstellen.