Die Benutzung der Trinkwasseranlage im Sinne des Planers ist Grundvoraussetzung für den wesentlichen Erhalt der Trinkwasserqualität. Anlagenabschnitte, welche selten oder gar nicht benutzt werden, stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar.
Die Benutzung der Trinkwasseranlage im Sinne des Planers ist Grundvoraussetzung für den wesentlichen Erhalt der Trinkwasserqualität. Anlagenabschnitte, welche selten oder gar nicht benutzt werden, stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar.