Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position​ „Probeentnahme & Analyse“ der​ orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten​ oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen​ oder die Installation des Ventils zur​ Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendigen Maßnahmen im Falle​ eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.