Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position „Probeentnahme & Analyse“ der orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen oder die Installation des Ventils zur Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendigen Maßnahmen im Falle eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.

