In der verbindlichen Trinkwasserverordnung findet sich als spezielle Anforderung für die Trinkwasserinstallation ein technischer Maßnahmenwert für Legionellen mit 100 KBE/100 ml. Bei Überschreitung dieses technischen Maßnahmenwertes ist eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen.

Problemerkennung sowie Benennung ist Teil der Dienstleistungen ihres Sachverständigen.