Verantwortliche für Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage (TWI) auf Legionellen untersuchen lassen.
Und zwar:
- gewerbliche Betreiber (z.B. Mehrfamilienhäuser) im Intervall von drei Jahren
- öffentliche Betreiber (z.B. Hotels, Turnhallen, Kindergärten) im jährlichen Intervall
Probenahme und Untersuchung
- durch ein zertifiziertes Unternehmen
- gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551
Einrichten von geeigneten Probenahmestellen mit geeigneten Probenahmeventilen (mehr hierzu: Auswahl geeigneter Probenahmestellen).
Meldung der Anlage und der Ergebnisse an das Gesundheitsamt und an die betroffenen Nutzer/Mieter bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen von 100 KBE/100ml.

