Verantwortliche für Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage (TWI) auf Legionellen untersuchen lassen.

Und zwar:

  • gewerbliche Betreiber (z.B. Mehrfamilienhäuser) im Intervall von drei Jahren
  • öffentliche Betreiber (z.B. Hotels, Turnhallen, Kindergärten) im jährlichen Intervall

Probenahme und Untersuchung

  • durch ein zertifiziertes Unternehmen
  • gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551

Einrichten von geeigneten Probenahmestellen mit geeigneten Probenahmeventilen (mehr hierzu: Auswahl geeigneter Probenahmestellen).

Meldung der Anlage und der Ergebnisse an das Gesundheitsamt und an die betroffenen Nutzer/Mieter bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen von 100 KBE/100ml.