– Laborergebnisse werden im Falle einer Kontamination der Anlage automatisch an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

– Mieter der Liegenschaft sind über die Ergebnisse der Trinkwasser-Untersuchung zu informieren.

  • Das Gesundheitsamt und die Bewohnerinnen und Bewohner über das Ergebnis der Beprobung und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren (ggf. Sofortmaßnahmen ergreifen)
  • Eine Risikoabschätzung erstellen
  • Eine weiterführende Untersuchung veranlassen
  • Nach der Sanierung Nachuntersuchungen veranlassen