– Laborergebnisse werden im Falle einer Kontamination der Anlage automatisch an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.
– Mieter der Liegenschaft sind über die Ergebnisse der Trinkwasser-Untersuchung zu informieren.
- Das Gesundheitsamt und die Bewohnerinnen und Bewohner über das Ergebnis der Beprobung und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren (ggf. Sofortmaßnahmen ergreifen)
- Eine Risikoabschätzung erstellen
- Eine weiterführende Untersuchung veranlassen
- Nach der Sanierung Nachuntersuchungen veranlassen

