Trinkwasserhygiene & Legionellenprüfung Nürnberg2026-03-11T00:02:03+00:00

WLW Trinkwasserhygiene Nürnberg

Sachverständiger für Trinkwasserhygiene & Legionellenprüfung in Nürnberg

Trinkwasserhygiene in Nürnberg ist für Eigentümer, Vermieter und Betreiber von Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiger Bestandteil einer sicheren Trinkwasserversorgung.

Gerade in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen und gewerblich genutzten Immobilien muss die Trinkwasserinstallation regelmäßig überprüft und eine Trinkwasseruntersuchung durchgeführt werden, um hygienische Risiken frühzeitig zu erkennen.

WLW prüft Trinkwasseranlagen nach VDI/DVGW 6023 und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung – von der gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenprüfung bis zur technischen Bewertung der Anlage und einer Gefährdungsanalyse bei Auffälligkeiten.

Wir unterstützen Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen bei Trinkwasserüberprüfungen in Nürnberg und Umgebung, analysieren hygienische Risiken wie Legionellen im Leitungswasser und entwickeln praxisnahe Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene.

Mitglied der:

Risiken bei Trinkwasserinstallationen

Warum können Legionellen in Trinkwasser-installationen entstehen?

Technische Ursachen für Legionellenbefall

Legionellen entstehen nicht zufällig im Leitungswasser. Sie entwickeln sich vor allem dort, wo technische oder hygienische Bedingungen in der Trinkwasserinstallation ungünstig sind.

Besonders in größeren Gebäuden in Nürnberg und Umgebung können solche Schwachstellen über längere Zeit unentdeckt bleiben.

Typische Ursachen sind:

zu geringe Warmwassertemperaturen
mangelnde oder fehlerhafte Zirkulation
Stagnation in Leitungsabschnitten
hydraulische Fehlplanung oder Ablagerungen

Eine reine Trinkwasseruntersuchung zeigt die Belastung – entscheidend ist jedoch die Bewertung der gesamten Trinkwasserinstallation.

Gesundheitliche und rechtliche Risiken für Betreiber

Legionellen stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und öffentlichen Einrichtungen.

Betreiber in Nürnberg und Umgebung sind gemäß Trinkwasserverordnung verpflichtet, ihre Trinkwasseranlage regelmäßig prüfen zu lassen und bei Grenzwertüberschreitungen geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Werden bei einer Legionellenprüfung erhöhte Werte festgestellt, kann eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung erforderlich sein.

Ohne strukturierte Bewertung und Maßnahmenplanung besteht nicht nur ein gesundheitliches Risiko, sondern auch ein rechtliches Haftungsrisiko für Eigentümer und Verwalter.

Unsicher, ob Ihre Trinkwasserinstallation betroffen ist?

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Unsere Leistungen

Sichere Trinkwasser in 3 Schritten

Erstellung eines Beprobungsplans

Ein sorgfältig erstellter Beprobungsplan sichert die Wasserqualität in der Trinkwasserversorgung durch eine gründliche Analyse von Anlagendaten und die gezielte Auswahl von Probenahmestellen.

Sicheres Trinkwasser in 3 Schritten

Unsere Vorgehensweise bei der Trinkwasserprüfung

Analyse der Trinkwasserinstallation

Zu Beginn analysiert WLW die bestehende Trinkwasserinstallation und bewertet Aufbau, Nutzung sowie den hygienischen Zustand der Anlage. Auf dieser Grundlage wird ein normgerechter Beprobungsplan gemäß Trinkwasserverordnung und VDI/DVGW 6023 erstellt.

Leistungsumfang:

✔️ Aufnahme der Trinkwasserinstallation
✔️ Bewertung nach VDI/DVGW 6023
✔️Identifikation relevanter Entnahmestellen
✔️ Analyse von Temperaturführung und Zirkulation

Trinkwasserhygiene und Legionellenprüfung in Pfaffenhofen

Mikrobiologische Beprobung & Laboranalyse

Im nächsten Schritt erfolgt die fachgerechte Trinkwasseruntersuchung inklusive Legionellenprüfung. Die Probenahme wird normkonform durchgeführt und anschließend von einem akkreditierten Labor ausgewertet.

Leistungsumfang:

✔️ Durchführung der Wasserprobe
✔️ Legionellenprüfung nach DVGW W 551
✔️ Koordination der Laboruntersuchung
✔️ Technische Bewertung der Ergebnisse
✔️ Dokumentation für Betreiberpflichten

Klare Lösungen bei Auffälligkeiten

Werden erhöhte Keimwerte oder Legionellen im Leitungswasser festgestellt, erstellt WLW eine Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung und entwickelt einen strukturierten Maßnahmenplan zur Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene.

Leistungsumfang:

✔️ Erstellung der Gefährdungsanalyse
✔️ Technische Ursachenbewertung
✔️ Maßnahmenplan mit Priorisierung
✔️ Beratung zur Trinkwasser-Sanierung
✔️ Unterstützung bei Betreiberpflichten

Kontakt zu uns

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Beratung und lassen Sie sich überzeugen!

Feedback

Das sagen unsere Kunden

„Bei der Begutachtung der Anlage wurden wir von WLW sehr gut betreut. Ihre Unterstützung und ihr Feedback waren äußerst hilfreich für uns.“

Alexander Fenske

„Wir sind langjährige Kunden von WLW und können die Leistungen nur weiterempfehlen. Wir sind sehr zufrieden mit dem Service.“

Robert Findel

„Herr Hanausek hat uns exzellent beraten und bei den Maßnahmen bestens betreut. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner professionellen Unterstützung.“

Marianne Weilguni

FAQ

Fragen und Antworten

Welche Anforderungen muss Wasser haben, um als Trinkwasser zu gelten?2026-03-03T14:29:39+00:00

Trinkwasser muss gemäß Trinkwasserverordnung so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Es darf keine krankheitserregenden Keime wie Legionellen in gesundheitsgefährdender Konzentration enthalten und muss definierte mikrobiologische sowie chemische Grenzwerte einhalten.

WLW unterstützt Betreiber in Pfaffenhofen und Umgebung bei der fachgerechten Trinkwasseruntersuchung und bewertet, ob Ihre Trinkwasserinstallation den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ab welcher Größe muss meine Immobilie / Liegenschaft beprobt werden?2026-03-03T14:32:11+00:00

Eine regelmäßige Legionellenprüfung ist vorgeschrieben, wenn:

  • eine zentrale Warmwasserbereitung vorhanden ist

  • das Trinkwasser gewerblich oder im Rahmen einer Vermietung abgegeben wird

  • eine bestimmte Speicher- oder Leitungsgröße überschritten wird

Insbesondere Mehrfamilienhäuser in Pfaffenhofen sind häufig prüfpflichtig. WLW prüft im Rahmen einer Beratung, ob Ihre Trinkwasseranlage unter die Untersuchungspflicht nach Trinkwasserverordnung fällt.

Wofür bin ich als Besitzer oder Betreiber einer Trinkwasseranlage verantwortlich?2026-03-03T14:32:50+00:00

Betreiber sind verantwortlich für die hygienisch einwandfreie Trinkwasserinstallation. Dazu gehören:

  • regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen

  • Durchführung der Legionellenprüfung

  • Dokumentation der Ergebnisse

  • Einleitung von Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen

Werden Legionellen im Leitungswasser festgestellt, kann eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung erforderlich sein. WLW begleitet Eigentümer in Pfaffenhofen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Betreiberpflichten.

Wie oft muss ich meine Trinkwasseranlage testen lassen?2026-03-03T14:33:39+00:00

Die gesetzliche Prüffrequenz hängt von Art und Nutzung der Trinkwasserinstallation ab. In vielen Mehrfamilienhäusern ist eine Legionellenprüfung alle drei Jahre vorgeschrieben. Bei besonderen Risiken oder gewerblichen Objekten kann eine häufigere Trinkwasseruntersuchung erforderlich sein.

WLW berät Sie in Pfaffenhofen individuell zur vorgeschriebenen Prüfintervalle Ihrer Anlage.

Wie kann ein Legionellenbefall in der Trinkwasserinstallation vermieden werden?2026-03-03T14:34:18+00:00

Zur Vorbeugung sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Warmwassertemperatur dauerhaft über 60 °C

  • Sicherstellung einer funktionierenden Zirkulation

  • Vermeidung von Stagnation in Leitungen

  • Regelmäßige Wartung der Trinkwasseranlage

Eine fachgerechte Prüfung der Trinkwasserinstallation durch WLW hilft dabei, hygienische Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in Pfaffenhofen umzusetzen.

FAQ

Fragen und Antworten

Welche Anforderungen muss Wasser haben, um als Trinkwasser zu gelten?2024-05-21T15:21:12+00:00

Es darf keine Krankheitserreger enthalten, die Konzentration von Schadstoffen muss unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegen, und es muss geschmacklich, geruchlich und farblich einwandfrei sein. Außerdem muss Trinkwasser regelmäßig geprüft und überwacht werden, um sicherzustellen, dass es den hohen Qualitätsstandards entspricht.

Ab welcher Größe muss meine Immobilie / Liegenschaft beprobt werden?2024-05-08T21:38:19+00:00

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung haben

  • einen Wasserspeicher/-boiler mit mehr als 400 Liter Wasserspeichervermögen
  • und/oder
  • Rohrleitungsinhalt von mehr als 3 Liter Inhalt, gemessen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers/-boilers und der (entferntesten) Entnahmestelle.

(Hinweis: Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird dafür nicht berücksichtigt)

Somit sind praktisch alle Mehrfamilienhäuser betroffen.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind keine Großanlagen gemäß der Trinkwasserverordnung (siehe Definition in der TrinkwV 2001 (m.Ä. 2012) §3 Absatz 12), egal wie groß die Anlage ist. Grundsätzlich muss aber jeder Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass nur Trinkwasser bereitgestellt wird, welches den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Wofür bin ich als Besitzer / Betreiber einer Trinkwasser-Anlage, respektive mein Mieter, verantwortlich?2024-05-21T15:22:58+00:00

Der Besitzer/Bewohner ist für die Gewährleistung eines sicheren Betriebes und für die Instandhaltung der Trinkwasserinstallation verantwortlich; er sollte über die hierfür notwendigen Informationen verfügen.

Wie oft muss ich testen lassen?2024-05-07T13:25:45+00:00

Verantwortliche für Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage (TWI) auf Legionellen untersuchen lassen.

Und zwar:

  • gewerbliche Betreiber (z.B. Mehrfamilienhäuser) im Intervall von drei Jahren
  • öffentliche Betreiber (z.B. Hotels, Turnhallen, Kindergärten) im jährlichen Intervall

Probenahme und Untersuchung

  • durch ein zertifiziertes Unternehmen
  • gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551

Einrichten von geeigneten Probenahmestellen mit geeigneten Probenahmeventilen (mehr hierzu: Auswahl geeigneter Probenahmestellen).

Meldung der Anlage und der Ergebnisse an das Gesundheitsamt und an die betroffenen Nutzer/Mieter bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen von 100 KBE/100ml.

Wie können ich, bzw. meine Mieter, dafür sorgen, dass ein Befall erst gar nicht entsteht?2024-05-21T15:23:29+00:00

Ein Schutz vor einer Verkeimung der Trinkwasser-Anlage wird in verschiedene Bereiche unterteilt. Benutzer, welche über kein Fachwissen verfügen, obliegen einfachsten Hinweisen:

Einhaltung eines bestimmungsgemäßen Betriebes. Betrieb der Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter Einhalt der bei Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen, ggfs. durch simulierte Entnahme (manuelles oder automatisiertes Spülen).

Kontakt

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