Was sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Deutschland zum Schutz der Verbraucher (insbesondere gem. §4 (1) Trinkwasserverordnung)?
Wer begleitet / berät mich bei der Sanierung der Trinkwasseranlage bzw. Umsetzung der Risikoabschätzung (vormals Gefährdungsanalyse)?
Ab welchem Gefährdungspotenzial ist eine Risikoabschätzung bzw. Gefährdungsanalyse durch einen zertifizierten Sachverständigen empfehlenswert bzw. unbedingt notwendig?
Kann jede Person einen Beprobungsplan oder eine Risikoabschätzung verfassen? Warum ein Gutachter, kann das nicht mein Heizungsmonteur machen?
Wie können ich, bzw. meine Mieter, dafür sorgen, dass ein Befall erst gar nicht entsteht?
Wie oft muss ich testen lassen?

